Streichung des Bistumsartikels
bleibt kontrovers
Ergebnisse der Vernehmlassung
(sda) Die Bundesratsparteien haben sich im
Vernehmlassungsverfahren für die Streichung des
Bistumsartikels ausgesprochen. Unterschiedlich reagiert
haben Kantone und kirchliche Organisationen. Im Jahr 2000
soll das Volk über die Aufhebung des
Verfassungsartikels abstimmen.
Gemäss Bundesrat verstösst der
Bistumsartikel gegen das Selbstbestimmungsrecht der
römisch- katholischen Kirche und somit gegen die
Religionsfreiheit. Der Artikel legt fest, dass die
Bistumsgrenzen nur mit Genehmigung des Bundes
verändert werden können. Die Bundesratsparteien
schliessen sich in ihren Stellungnahmen der Auffassung
der Landesregierung an. Konfessionelle Sonderartikel
sollten definitiv der Vergangenheit angehören,
schreibt die CVP. Die FDP und die SVP beurteilen den
Artikel als völkerrechtswidrig. Die SP betont, dass
sie die Bistumsregelung schon im Rahmen der
Nachführung der Bundesverfassung gestrichen
hätte.
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) spricht sich
ebenfalls für die Streichung aus. Gegen die
Aufhebung des Verfassungsartikels ist der Schweizerische
Katholische Frauenbund. Zuerst müsse mit dem Vatikan
ein Mitentscheidungsrecht bei Bischofswahlen festgelegt
werden. Auch die Christkatholische Kirche und der
Evangelische Kirchenbund lehnen die ersatzlose Streichung
des Bistumsartikels ab. Sie fordern eine
Verfassungsregelung der Beziehung zwischen Staat und
Kirchen.
Ein gemischtes Bild ergibt sich bei den Kantonen, die
ihre Stellungnahmen veröffentlicht haben. Die
Regierung des Kantons Zürich schlägt ebenfalls
vor, den Bistumsartikel durch einen Kirchenartikel zu
ersetzen. Die Regierung des Kantons Thurgau schreibt,
dass eine genügend fundierte Abklärung fehle.
Die Genfer Regierung empfindet die Streichung des
Bistumsartikels als überstürzt. Ebenfalls am
Artikel festhalten will der Kanton Bern. Für eine
Streichung haben sich die Kantone Jura, St. Gallen,
Solothurn, Uri und Waadt ausgesprochen.
© Neue Züricher Zeitung -
19.04.1999