Wo das Volk die Geschicke der
Kirche bestimmt
Synodalwahlen der beiden Landeskirchen
am 13. Juni
Die Mitglieder der Evangelisch-Reformierten und der
Römisch-Katholischen Landeskirche haben am 13. Juni
ihre Synoden neu zu bestellen. Es gehört zur
demokratischen Verfassung der Landeskirchen, dass sie
über ein Parlament verfügen. Die Wahl der 180
reformierten und der 101 katholischen Synodalen geschieht
jedoch ohne grosses Aufsehen.
pi. In der Flut von eidgenössischen,
kantonalen und kommunalen Volksabstimmungen vom 13. Juni
gehen die Synodalwahlen der Evangelisch-Reformierten und
der Römisch-Katholischen Landeskirchen regelrecht
unter. Man muss fairerweise hinzufügen, dass die
Neubestellung der beiden Kirchenparlamente nie grosse
Wellen wirft, da es selten zu Kampfwahlen kommt und die
Kandidierenden kaum je umstritten sind. Die
Evangelisch-Reformierte Synode setzt sich aus 180
Mitgliedern zusammen; der Römisch-Katholischen
Kirchensynode werden in der Amtsdauer 19992003 neu
101 Frauen und Männer (anstatt 105)
angehören.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Die Kirchensynoden sind das gesetzgebende Organ der
Landeskirchen und arbeiten nach den üblichen
parlamentarischen Regeln. Ihre Geschäftsordnungen
sind in Anlehnung an die des Kantonsrates gestaltet
worden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre;
erfahrungsgemäss werden bei jeder Wahl rund ein
Drittel der Synodalen ersetzt. Die Mitglieder der
evangelischen Synode werden nicht von den Kirchgemeinden,
sondern von den vom Regierungsrat festgelegten
Wahlkreisen abgeordnet. Die Kirchensynode behandelt die
ihr vom Kirchenrat (der Exekutive) vorgelegten
Geschäfte nach eingehender Vorarbeit des Büros
oder der zuständigen Synodalkommissionen, zu denen
nebst der vorberatenden die Geschäftsprüfungs-
und die Rechnungsprüfungskommission gehören.
Diese legen der Synode ihre Anträge und Berichte
vor. Die Mitglieder der Synode haben die
Möglichkeit, durch Vorstösse die Bestimmungen
des Kirchengesetzes und der Kirchenordnung zu revidieren
oder den Kirchenrat zu Stellungnahmen zu veranlassen.
Die katholische Synode befasst sich mit kantonalen,
also überpfarreilichen Aufgaben wie der
überregionalen Spezialseelsorge, der kirchlichen
Verwaltung, dem Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden
und anderem. In der Synode wird nicht über
Glaubensfragen abgestimmt; sie befasst sich mit
Verwaltungs- und Finanzfragen, gibt der Zentralkommission
(der Exekutive) den Rahmen für die Verwendung von
Steuergeldern. Jede Kirchgemeinde wählt auf die
Dauer von mindestens vier Jahren ein Synodalmitglied.
Grösseren Kirchgemeinden steht für je 6000
Kirchenmitglieder eine Vertreterin, ein Vertreter zu. Wo
nur ein Synodalmitglied gewählt wird, geschieht dies
nach dem Majorzsystem, in Wahlkreisen mit mehr als einem
Mitglied im Proporzverfahren. Die Mehrheit der Synodalen
muss dem weltlichen Stand angehören.
Die evangelische Synode kennt vier Fraktionen: den
Synodalverein, die religiös-soziale, die liberale
und die evangelisch-kirchliche Fraktion, denen sich die
Synodalen erst nach der Wahl anschliessen. Anders als in
der Politik werden die Synodalmitglieder nicht nach ihrer
Parteifärbung gewählt; sie organisieren sich
erst nach der Wahl in diesen Gruppierungen, um ihren
Interessen Struktur und Gewicht zu verleihen.
Abstimmungen erfolgen allerdings
fraktionsübergreifend; die
Fraktionszugehörigkeit ist unverbindlich. Im
Gegensatz dazu kennt die katholische Synode keine
«politischen», sondern vier geographische
Fraktionen, welche deckungsgleich mit den vier Dekanaten
des Kantons Zürich sind (Albis, Oberland, Winterthur
und Zürich).
Eine Idee der Reformation
Die reformierte Kirchensynode geht auf die Reformation
zurück. Zwingli rief eine gemischte Synode ins
Leben, die bald in eine reine Pfarrerversammlung
mutierte. Diese befasste sich vorwiegend mit der Amts-
und Lebensführung der Geistlichen; Entscheide zu
Kirchenfragen fällte der Rat der 200, später
der Grosse Rat. Die alte Synode war in keinerlei Hinsicht
ein demokratisches Organ und hatte keine legislativen
Befugnisse. Eine erste Entflechtung von Kirche und Staat
kam mit dem liberalen Kirchengesetz von 1831, das die
kirchlichen Befugnisse weitgehend der Synode
übertrug und das Ende der obrigkeitlichen
Staatskirche einleitete. 1895 wurde dann die gemischte
Synode von Pfarrern und Laien als eigentliche kirchliche
Volksvertretung geschaffen; 1963 durften auch Frauen
Einsitz in die reformierten Synode nehmen.
Die katholische Synode des Kantons Zürich
konstituierte sich 1983 als Kirchenparlament, zwanzig
Jahre nachdem die römisch-katholische
Körperschaft durch das Kirchengesetz die
öffentlichrechtliche Anerkennung erhalten hatte.
Ausgangspunkt für die neue Struktur der
Körperschaft war die Initiative zur Trennung von
Staat und Kirche aus dem Jahr 1977 gewesen, welche
deutlich verworfen wurde. Es wurde aber der Wunsch nach
der Schaffung einer kantonalen Legislative, einer Synode,
erhoben. Nach Ansicht von Synodenpräsident Markus
Arnold muss eine in der Schweiz beheimatete Kirche die
demokratischen Traditionen berücksichtigen. Ein
Kirchenvolk, das sich aktiv um viele Belange des
Kirchenlebens engagiere, werde ernster, selbst- und
verantwortungsbewusster wahrgenommen. Daher sei ein
Kirchenparlament für eine katholische
Körperschaft nicht ein Fremdkörper, sondern ein
Segen.
© Neue Zürcher Zeitung -
01.06.1999