Reine Lehre in ökumenischer
Absicht
Eberhard Jüngel zur
Rechtfertigungslehre
Vor einem Jahr hat der Rat des Lutherischen Weltbunds
eine «Gemeinsame Erklärung zur
Rechtfertigungslehre» verabschiedet, für die
auf römisch-katholischer Seite der Päpstliche
Rat für die Förderung der Einheit der Christen
die Verantwortung trug. Gegen den Text hatten 160
deutsche evangelische Theologen schon Anfang 1998
protestiert; und aus einer «Antwort der katholischen
Kirche» ging dann andererseits hervor, dass auch die
Kurie mit sich selbst in dieser Sache nicht einig war.
Trotzdem erklärte der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Karl Lehmann: «Das erreichte
gemeinsame Verständnis ist ein entscheidender
Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Einheit der
Kirchen.»
Einigkeit und Einheit
Einheit der Kirchen ein grosses und leider auch
unklares Wort. Angenommen, zwischen lehramtlichen
Instanzen der römisch-katholischen Kirche und der
lutherischen Kirchen (Instanzen von ungleicher
Autorität) wäre ein gemeinsames
Verständnis der Rechtfertigungslehre
tatsächlich erreicht, würde das, und in
welchem Sinn würde es, Einheit bedeuten? Wäre
es nicht ratsam, zunächst Einigkeit festzustellen
und dann erst zu fragen, wie einheitsstiftend solche
Einigkeit sei? Nun ist man sich aber nicht einig
geworden; und was folgt daraus für die Einheit der
Kirchen? Die Antwort ist einfach und doppelt.
Für die kirchlichen Strukturen folgt aus dem Fehlen
der Einigkeit in der Rechtfertigungslehre nichts; und
dass ein Konsens sie verändert hätte, mag man
bezweifeln. Für die christliche Glaubensgemeinschaft
hingegen (der Singular ist beabsichtigt) hat das
vorläufige Scheitern oder das offensichtlich
nur scheinbare Gelingen eines Konsenses allerdings
Folgen gezeitigt: erstaunliche und erfreuliche.
Nämlich, es kam schon vor der Publikation der
«Gemeinsamen Erklärung», erst recht danach
und noch besonders im Anschluss an die katholische
«Antwort» auf den lutherisch-katholischen Text
eine lebhafte öffentliche Diskussion über das
anspruchsvolle Thema in Gang. Diese Diskussion trug zwar
weithin das unschöne Gepräge eines deutschen
Professorengezänks; gerade so aber konnte es sich
zeigen, dass auch die Leserschaft der
«profanen» Presse zu ästhetischer
Nachsicht bereit war, um sich mit der Sache selbst, mit
einer theologischen Grundfrage, auseinanderzusetzen.
Hätte man sich tatsächlich geeinigt, so
wäre die frohe Nachricht durch die kirchlichen
Blätter gegangen, und was es mit der
«Rechtfertigung des Gottlosen als Zentrum des
christlichen Glaubens» auf sich habe, wäre
vielen verborgen geblieben.
Auch wäre das Buch, dessen Titel wir soeben
zitiert haben, vielleicht nicht geschrieben worden, wenn
sein Verfasser, Eberhard Jüngel, an der von
lutherischen und katholischen Kirchenvertretern
«ausgehandelten» Erklärung, wie er sich
ausdrückt, nicht Anstoss genommen hätte. Es
wäre nun freilich unangemessen, dieser
Erklärung die Studie Jüngels
gegenüberzustellen. Die «Textsorten» sind
zu verschieden, als dass man vergleichen könnte.
Dort handelt es sich um einen Versuch, protestantische
und katholische Lehrmeinungen in ihrer historischen
Wandelbarkeit zu erfassen: in Formulierungen oder in
Formulierungsmöglichkeiten eine Neigung zur
Konvergenz zu erkennen. Hier dagegen wird die reine, im
Kern immer noch von Martin Luther bestimmte Doktrin
herausgearbeitet, zur Geltung gebracht gegen
protestantische «Abweichler» (selbst Karl Barth
nicht ganz ausgenommen) und abgegrenzt gegen eine
katholische Tradition, die sich mit den reformatorischen
«Exklusivpartikeln» so lange nicht wirklich
vereinbaren lässt, wie der Sünder nach ihr
nicht völlig «allein aus Gnade», sondern
doch auch ein wenig durch seine Werke, und nicht
«durch Christus allein», sondern auch durch die
vermittelnde Fürsprache Marias gerechtfertigt sein
soll.
Gott und der Mensch
«Ohne diesen Artikel ist die Welt nichts als Tod
und Finsternis»: die radikale Rede, wie sie durch
Luther für die protestantische Theologie
emblematisch geworden ist, kennzeichnet bei aller
akademischen Prägung auch Jüngels Form der
Auseinandersetzung. Mit dem Rechtfertigungsartikel
«steht und fällt» für ihn die Kirche,
er ist der articulus stantis et cadentis ecclesiae, er
ist konstitutiv für das ganze Gefüge, in dem
sich der Mensch zu Gott und Gott zum Menschen
verhält. Und dies einmal vorausgesetzt, folgt man
mit Spannung einer Reflexion, die sich nicht vorgenommen
hat, dogmatische Vereinbarkeiten zu ermitteln, sondern
Klarheit zu schaffen auf die Gefahr hin, dass
«andersgläubige» Partner sie
«nur» verstehen und sich nicht zu eigen machen
können. Wenn wir «dies vorausgesetzt»
sagen, meinen wir lediglich, dass so die Frage noch nicht
beantwortet oder noch gar nicht gestellt ist, was eine
«fallende Kirche» wäre ein Wort,
das man gerade im ökumenischen Kontext nicht ernst
genug nehmen kann.
Die katholische Gegenposition macht Jüngel im
wesentlichen an den Dekreten des Konzils von Trient und
des mit ihm noch immer übereinstimmenden Zweiten
Vatikanums fest; um so glaubhafter, als er auch zeigt,
dass die reformatorische Lehre nicht über Luther
«hinausgekommen» ist. An der Asymmetrie, die
darin besteht, dass die römisch-katholische Kirche
zwischen Lehramt und Theologie viel schärfer
unterscheidet als der Protestantismus, kann er nichts
ändern. Und aus dieser Asymmetrie ergibt sich die
paradoxe Tatsache, dass es Nichtkatholiken stets
freisteht, Entwicklungen im Katholizismus gut
amtskirchlich erst dann in Betracht zu ziehen, wenn dort
die höchste Instanz sie genehmigt. Doch
wichtiger ist ein anderes, nur scheinbares Paradox: die
Rechtfertigungsdebatte hat, und vor allem dank
Jüngels klärendem Votum, die
kontroverstheologische Situation wiederhergestellt, die
im 16. Jahrhundert entstanden war, zu einer Zeit, als es
noch eine Kirche gab. Der Casus könnte sollte
vielleicht lehren, dass der Streit auch heute noch
lebendigere Einheit stiftet als der Kompromiss.
Hanno Helbling
Eberhard Jüngel: Das Evangelium von der
Rechtfertigung des Gottlosen als Zentrum des christlichen
Glaubens. Eine theologische Studie in ökumenischer
Absicht. Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck),
Tübingen 1999. 244 S., Fr. 27..
© Neue Zürcher Zeitung -
05.06.1999