Einheit in Verschiedenheit
Ein neues ökumenisches Dokument
zur Rechtfertigungslehre
Klärende Gewitter haben ihr Gutes, auch in der
Ökumene. Die Auseinandersetzungen um die
fragwürdig zustandegekommene und theologisch
unausgegorene «Gemeinsame Erklärung zur
Rechtfertigungslehre» (GE) zwischen den Kirchen des
Lutherischen Weltbundes (LWB) und der katholischen Kirche
waren heftig (vgl. NZZ vom 13. 7. 98, 25. 7. 98, 11. 8.
98, 29. 8. 98). Nach dem Beschluss des Rats des LWB vom
16. Juni 1998, der von einem «magnus consensus»
auf lutherischer Seite kaum zu reden erlaubte, und der
skeptischen Antwort Roms vom 25. Juni 1998 schien der
Prozess in eine Sackgasse geraten zu sein. Jetzt liegt
eine in eiligen Nachverhandlungen erarbeitete
«Gemeinsame Offizielle Feststellung»
(GF) zur Unterzeichnung vor, die in bemerkenswerter Weise
über die GE hinausgeht. Integraler Teil dieser
Feststellung ist ein Anhang (Annex), der im Licht der
«von beiden Seiten vorgebrachten Anfragen» den
in der GE «erreichte[n] Konsens weiter
erläutert». Auf der Basis dieser weitergehenden
Erläuterung wird erklärt, «dass die
früheren gegenseitigen Lehrverurteilungen die Lehre
der Dialogpartner, wie sie in der Gemeinsamen
Erklärung dargelegt wird, nicht treffen». Ob
das für alle früheren Lehrverurteilungen in
diesem Zusammenhang gilt, also z. B. auch für die
der entsprechenden Aussagen Luthers, bleibt offen. Doch
der katholischen Kirche dürfte mit der
Unterzeichnung der GF nach der Rehabilitierung Galileis
der zweite längst überfällige
Revisionsprozess ins Haus stehen.
Zu den wichtigsten Aussagen des neuen Dokuments
gehört die Selbstverpflichtung beider Seiten, sich
«um ein weiterreichendes gemeinsames
Verständnis der Rechtfertigungslehre» und eine
weitere Klärung der vielen noch offenen Fragen vor
allem in der Lehre von der Kirche, vom Amt und von den
Sakramenten zu bemühen, um und das ist
entscheidend so «zu voller
Kirchengemeinschaft, zu einer Einheit in Verschiedenheit
zu gelangen, in der verbleibende Unterschiede miteinander
versöhnt würden und keine trennende
Kraft mehr hätten». So klar wie hier war von
katholischer Seite noch nie in einem offiziellen Dokument
erklärt worden, dass mit den lutherischen Kirchen
schon Kirchengemeinschaft bestehe, dass es darum gehe,
diese zur vollen Kirchengemeinschaft zu entwickeln, und
dass das Ziel dieser ökumenischen Annäherung
keine Eingliederungs- oder Rückkehr-Ökumene
sei, sondern die «Einheit in Verschiedenheit»
einer Gemeinschaft von Kirchen, für die noch
verbleibende Unterschiede der Lehre und der Ordnung
«keine trennende Kraft» mehr haben.
Klärungen
Grundlage für diese weitgehenden Aussagen ist
nicht allein die GE. Es sind vor allem die im Annex der
GF mitgeteilten weitergehenden Klärungen wichtiger
Kontroverspunkte, über die im kirchlichen
Rezeptionsprozess der GE mit Recht intensiv gestritten
wurde. Ausdrücklich und von beiden Seiten wird jetzt
gesagt, dass und wie «Lutheraner und Katholiken
gemeinsam den Christen als simul iustus et peccator
[Gerechten und Sünder zugleich]
verstehen» können. Ausdrücklich und von
beiden Seiten wird erklärt, Rechtfertigung sei
«Sündenvergebung und Gerechtmachung», in
der man «wahrhaft und innerlich erneuert» werde
«durch das Wirken des Heiligen Geistes», von
dessen Wirken in uns man «immer . . .
abhängig» bleibe.
Ausdrücklich und von beiden Seiten wird die
Sünde als «das selbstsüchtige Begehren des
alten Menschen und mangelndes Vertrauen und mangelnde
Liebe zu Gott» bezeichnet und damit so
charakterisiert, wie die lutherische Seite im Unterschied
zur katholischen die Konkupiszenz versteht. Was die
katholische Seite als eine «auch nach der Taufe im
Menschen verbleibende, aus der Sünde kommende und
zur Sünde drängende Neigung» bezeichnet,
das nennt die lutherische Seite das «Einfallstor der
Sünde». Wenn aber «wegen der Macht der
Sünde . . . der ganze Mensch die Neigung in sich
[trägt], sich gegen Gott zu stellen»,
und wenn schon diese Neigung und nicht erst ihre konkrete
Realisierung im Lebensvollzug im Widerspruch zu Gottes
gutem Plan für die Menschen steht, wie gemeinsam
gesagt wird, dann stellen die Differenzen im
Sündenverständnis keinen tiefgehenden Dissens
mehr dar: Auch als Gerechtfertigter bleibt der ganze
Mensch Sünder, der ganz und gar aus Gottes Gnade
lebt.
Ausdrücklich und von beiden Seiten wird deshalb
jetzt betont, dass Rechtfertigung nicht nur «allein
aus Gnade», sondern «allein durch Glauben»
und «unabhängig von Werken» geschehe.
Damit hat sich die katholische Seite auch an diesem
zentralen Punkt von den Sprachfesseln tridentinischer
Verurteilungen frei gemacht.
Ausdrücklich und von beiden Seiten wird
klargestellt, dass «die guten Werke des
Gerechtfertigten» zum Glauben gehören, ohne
dass irgend etwas, «was im Menschen dem freien
Geschenk des Glaubens vorausgeht und nachfolgt»,
deshalb zum «Grund der Rechtfertigung» werden
könnte: Glaube gibt es nicht ohne Handeln und gute,
Gottes Liebe entsprechende menschliche Werke. Aber die
Rechtfertigung des Sünders, so wird betont, basiert
in keiner Weise auf diesem Handeln, sondern allein auf
dem Glauben und damit auf der Gnade Gottes, «die den
Glauben schafft, nicht nur, wenn der Glaube neu im
Menschen anfängt, sondern solange der Glaube
währt» (Thomas von Aquin). Will sagen: Gelingt
uns Gutes, haben wir es allein Gott und nicht uns selbst
zu verdanken. Nicht nur im Gutsein, auch im Guthandeln
sind und bleiben Menschen ganz und gar auf Gott
angewiesen.
Ausdrücklich und von beiden Seiten wird jetzt
gesagt, dass die bedingungslose Aufnahme in die
Gemeinschaft mit Gott auch «die Zusage des ewigen
Lebens» einschliesst. Damit wird der Sache nach
bekräftigt, was die lutherische Seite als
Heilsgewissheit des Glaubens bezeichnet. Das schliesst
nicht aus, dass die Gerechtfertigten, wie gemeinsam
betont wird, «auch [?] nach ihren Werken
gerichtet» werden. Aber das Gericht gilt den Werken,
nicht der Person, und es steht unter der Prämisse,
dass gerechtfertigte Sünder nicht wegen ihrer guten,
sondern trotz ihren bösen Taten allein durch den
Glauben und das Vertrauen in Gottes Güte
«bedingungslos in die Gemeinschaft mit Gott
aufgenommen» werden.
Ausdrücklich wird auch die heftig umstrittene
«kriteriologische» Funktion der
Rechtfertigungslehre klargestellt: «Keine Lehre darf
diesem Kriterium widersprechen.» Ihre «Wahrheit
und ihre einzigartige Bedeutung», wie es jetzt
gemeinsam heisst, habe diese Lehre aber nicht als
isoliertes Lehrstück, sondern «im
Gesamtzusammenhang des grundlegenden trinitarischen
Glaubensbekenntnisses der Kirche». Von anderen
Kriterien ist nicht mehr die Rede.
Eine neue Kirche?
Ausdrücklich werden schliesslich auch die
erheblichen Irritationen korrigiert, die durch die
Antwortnote der katholischen Kirche vom 25. Juni 1998 im
Blick auf «die Autorität lutherischer
Synoden» und die Autorität des LWB
ausgelöst wurden: «Unbeschadet
unterschiedlicher Auffassungen von der Autorität in
der Kirche respektiert jeder Partner die geordneten
Verfahren für das Zustandekommen von
Lehrentscheidungen des anderen Partners.» Zwar wird
im ganzen Dokument auffällig sorgsam vermieden, den
LWB als Kirche anzusprechen. Es wird auch nicht gesagt,
dass die Gemeinsame Offizielle Feststellung von den
lutherischen Kirchen und der katholischen Kirche
unterzeichnet werde. Aber deutlich wird dem LWB als
Signatarpartner der katholischen Kirche ein Status
eingeräumt, der ihn de facto als Kirche erscheinen
lässt.
Das ist nicht nur im ökumenischen Verhältnis
zur katholischen Kirche eine Novität. Es hat auch im
Blick auf das Verhältnis des LWB zu seinen
Mitgliedskirchen erhebliche Implikationen, die einer
sorgfältigen und kritischen Prüfung
bedürfen. Nach geltender Ordnung haben auf
lutherischer Seite nicht der LWB, sondern nur die
Mitgliedskirchen Lehrautorität. Schon aus diesem
Grund wäre der LWB gut beraten, auch dieses neue
Dokument den lutherischen Kirchen zur Annahme vorzulegen,
ehe man es wie geplant möglichst bald
in Augsburg feierlich unterzeichnet. Der Beginn des neuen
Millenniums ist weder theologisch noch kirchlich ein
guter Grund, hier vorschnell und an den zuständigen
Kirchen vorbei zu agieren. Es handelt sich bei der
Gemeinsamen Offiziellen Feststellung beileibe nicht nur
um eine redaktionelle Präzisierung einiger Punkte
der GE, die mit deren schon erfolgter Rezeption in den
lutherischen Kirchen bereits legitimiert wäre. Nicht
nur liessen dieser Rezeptionsprozess und seine Auswertung
manches zu wünschen übrig. Er betraf auch nicht
dieses neue Dokument, das beträchtlich weiter gehend
und theologisch klarer ist als die GE nicht
zuletzt weil man bestimmte Fragen gar nicht mehr
aufgreift (etwa die nach wie vor inakzeptable
Parallelisierung von Gesetz und Evangelium mit dem Alten
und dem Neuen Testament) und weil man sich darauf
beschränkt, das positiv zu sagen, was man gemeinsam
vertritt, und es nicht durch eine Aufzählung der
weiterhin differierenden Ansichten wieder in Frage
stellt.
Doch das bessere Resultat rechtfertigt nicht, die
«geordneten Verfahren für das Zustandekommen
von Lehrentscheidungen» auf lutherischer Seite
ausser Kraft zu setzen. Den mühsamen, aber gebotenen
Weg durch die lutherischen Synoden vermeiden zu wollen,
würde nicht nur der Bedeutung des neuen Dokumentes
nicht gerecht, sondern auch die Rolle des LWB in diesem
ganzen Prozess noch fragwürdiger machen. Seine
Anmassung kirchlicher Eigenständigkeit, die Neigung
zu lehramtlicher Behördentheologie, die
unevangelischen Geheimverhandlungen, seine
unübersehbare Tendenz, sich neben Rom und Genf als
lutherische Weltkirche zu etablieren, all das sind
Herausforderungen, denen sich die Mitgliedskirchen
dringend stellen müssen. Wird damit doch nicht nur
ihre eigene Lehrautorität untergraben, sondern es
werden auch brisante neue ökumenische Probleme vor
Ort geschaffen. Die Welt braucht keine weiteren Roms und
Genfs, und zentral geführte Globalkirchen sind die
schlechteste Antwort auf die spezifischen kirchlichen und
ökumenischen Herausforderungen einzelner Länder
und Regionen. Die Evangelischen Kirchen in Deutschland
(EKD) als Gemeinschaft lutherischer, unierter und
reformierter Kirchen werden die Folgen der sich hier
abzeichnenden Entwicklungen wohl als erste zu spüren
bekommen. Man kann nur hoffen, dass ökumenische
Fortschritte auf der einen nicht zu Rückschritten
auf der andern Seite werden. Denn eine Schwächung
des ökumenischen Modells der EKD durch die
lutherischen Kirchen wäre eine Schwächung der
ganzen Ökumene in Europa.
Ingolf U. Dalferth
© Neue Zürcher Zeitung -
08.06.1999