Welche Feiern für
gleichgeschlechtliche Paare?
Bericht des Kirchenrates vor der
evangelischen Synode
Der Bericht des Kirchenrates zur
Homosexualität hat in der evangelisch-reformierten
Synode eine eingehende Debatte ausgelöst. Im
Mittelpunkt stand die Frage, welche liturgische
Begleitung die Kirche für gleichgeschlechtliche
Paare vorsehen soll. In einer vierjährigen
Versuchsphase soll nun Paaren, die ihre Beziehung
kirchlich beglaubigen wollen, eine noch nicht näher
definierte, von einer Trauung deutlich unterscheidbare
Feier ermöglicht werden.
rib. Vor einem Monat
veröffentlichte der Kirchenrat der
evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich
seine Stellungnahme zur Frage der Homosexualität
(NZZ 12. 5. 99). Damals wies er darauf hin, das Thema
vermöge noch heute zu polarisieren eine
Einschätzung, die sich am Dienstag an der Sitzung
der Kirchensynode bewahrheitet hat. Die Behandlung des
kirchenrätlichen Berichts führte unter den
Synodalinnen und Synodalen zu engagierten Diskussionen,
welche die zum Teil völlig unvereinbaren Standpunkte
deutlich aufzeigte. Mit einem angesichts der
auseinandergehenden Meinungen erstaunlich deutlichen
Ergebnis von 123:19 Stimmen hiess die Synode schliesslich
den Bericht des Kirchenrates gut. Durch ein 1993
eingereichtes Postulat ausgelöst und letztes Jahr in
umfassender Konsultation vorbereitet, bezieht er Stellung
gegen jede Diskriminierung homosexueller Menschen.
Darüber hinaus erklärt er, die Kirche trage an
der leidvollen Geschichte der Homosexuellen in
Vergangenheit und Gegenwart Schuld und Mitverantwortung.
Handlungsbedarf bestehe aber vor allem in bezug auf die
Zukunft. Für die Kirche selbst hält der
Kirchenrat deshalb fest, Homosexualität sei kein
Hinderungsgrund für die Übernahme eines
kirchlichen Amtes.
Angst vor Zerreissproben
Herrschte in diesem Punkt weitgehend Einigkeit unter
den Synodalen, so traten bei der Frage nach der
liturgischen Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare
deutliche Meinungsunterschiede zutage. Der Vorschlag des
Kirchenrats, Paaren, die ihre Beziehung kirchlich
beglaubigen möchten, liturgische Feiern anzubieten,
stiess auf zum Teil starken Widerstand. In einem von mehr
als achtzig Pfarrerinnen und Pfarrern unterzeichneten
Aufruf wurde dem Kirchenrat entgegengehalten, das Thema
Homosexualität und Kirche könne nicht mit neuen
gottesdienstlichen Handlungen gelöst, sondern
müsse auf seelsorgerlichem Weg angegangen werden. Im
Vordergrund müsse die persönliche Begleitung
Betroffener stehen. Es müssten Massnahmen getroffen
werden, um die seelsorgerliche Kompetenz der
Pfarrerinnen, Pfarrer sowie der Kirchgemeinden zu
stärken. Die Kirchgemeinden, hiess es in der
Diskussion, seien in dieser Frage sehr uneins. Mit einem
zu raschen Vorprellen könnte es zu Zerreissproben
kommen. Die Basis sei nicht genügend in den
Entscheidungsprozess einbezogen worden, und mit
Anordnungen, die über die Köpfe der
Gemeindemitglieder hinweg getroffen würden, schaffe
man mehr Probleme, als man löse. Ausserdem bestehe
die Gefahr, dass die Kirche instrumentalisiert und in
eine Vorreiterrolle gedrängt werde, da homosexuelle
Partnerschaften rechtlich noch nicht anerkannt seien.
Der ganze Fragenkomplex, so wurde dem Kirchenrat von
konservativer Seite vorgeworfen, sei in der Konsultation
sehr einseitig dargestellt worden. Das Resultat der
Befragung in Pfarrkapiteln und Kirchenpflegen gut
55 Prozent der eingegangenen Antworten äusserten
sich positiv zu Segnungsfeiern für
gleichgeschlechtliche Paare sei deshalb nicht
repräsentativ. Wenn eine kleine Partikularkirche,
wie die evangelisch-reformierte Kirche in der Schweiz
dies sei, ein neues praktisch-theologisches Konzept
einführe, gefährde dies zudem den
ökumenischen Dialog. Die anglikanische Kirche habe
sich kürzlich gegen Segnungsfeiern für
gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen, die Orthodoxen
drohten wegen dieser Frage die Ökumenische Bewegung
zu verlassen. Wie diese Feiern auch gestaltet
würden, sie seien letztlich nicht von Trauungen zu
unterscheiden. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob die
Synode in einem derart zentralen Punkt des Gottesdienstes
neue Bestimmungen einführen dürfe.
Was heisst «Segen»?
Die Gestaltung dieses liturgischen Angebots die
Bezeichnung Segnungsfeier wurde durch den offeneren
Begriff Ritual ersetzt ist im Bericht des
Kirchenrates nur summarisch umschrieben, die konkreten
Formen sind noch weitgehend offen. Eigene kirchliche
Amtshandlungen, so wird festgehalten, sind für
gleichgeschlechtliche Paare nicht vorgesehen. Der
Charakter der Feiern, die ihnen im Einvernehmen mit der
Kirchenpflege ermöglicht werden können, ist
höchstens insoweit definiert, als sie sich von
kirchlichen Trauungen deutlich unterscheiden müssen
und «den Aspekt der Verkündigung und der
Fürbitte» umfassen. In einer vierjährigen
Versuchsphase sollen nun erste Erfahrungen gesammelt
werden. Während dieser Zeit stattfindende Feiern
sollen dem Kirchenrat gemeldet werden, damit ein Modell
für die Liturgien entwickelt werden kann. Dass noch
viele Fragen offen sind, zeigt der Antrag der Synode an
den Kirchenrat, den in der Diskussion zentralen Begriff
des Segens näher zu umschreiben.
© Neue Zürcher Zeitung -
09.06.1999