Janusköpfige deutsche
Bischöfe
Übernahme des päpstlichen
Textes in der Abtreibungsfrage
Die katholischen deutschen Bischöfe haben sich an
ihrer Klausurtagung zu Klagen des Vatikans über die
deutsche Abtreibungspraxis zur Übernahme eines
päpstlichen Textes entschieden. Dieser bezieht sich
auf den für einen straffreien
Schwangerschaftsabbruch erforderlichen Beratungsnachweis.
Gleichzeitig appellieren die Bischöfe an den Staat,
die katholischen Beratungsstellen wegen der neuen Praxis
künftig nicht zu benachteiligen.
Ko. Bonn, 23. Juni
Die deutschen katholischen Bischöfe üben
sich, wie kaum anders zu erwarten war, in Gehorsam
gegenüber Papst Johannes Paul II. An der
Klausurtagung des Ständigen Rates der Deutschen
Bischofskonferenz in Würzburg entschieden sie sich
«einmütig» bei nur einer Enthaltung
dafür, den vom Heiligen Vater in Rom
gewünschten Zusatz in den Text ihres neuen
«Beratungs- und Hilfsplans» aufzunehmen, wonach
die vom Gesetz geforderte Bescheinigung über eine
Schwangerschaftsberatung «nicht zur
Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet
werden darf». Zugleich setzt die Bischofskonferenz
jedoch darauf, dass auch das neue Dokument von den
staatlichen Stellen als gesetzlich vorgeschriebener
Nachweis der Konsultation vor einem für Frau und
Arzt straffreien Schwangerschaftsabbruch anerkannt wird.
Neuer Beratungsschein
Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Mainzer
Bischof Karl Lehmann, vor Journalisten in Bonn
erläuterte, hat der Papst in seinem Schreiben vom 3.
Juni das intensive Bemühen der katholischen Kirche
in Deutschland zum Schutz des ungeborenen Lebens
anerkannt. Der neue Beratungsplan, der ab Oktober an die
Stelle der bisherigen Beratungsbescheinigung treten soll,
mache das Ziel der kirchlichen Beratungsstellen noch
klarer verständlich als bisher. Der Zusatz, den der
Vatikan verlangte, unterscheide sich nur geringfügig
von der Formulierung, die die Bischöfe selber
wählten, verdeutliche aber nochmals die bisher schon
zum Ausdruck gebrachte Intention. Dem Ersuchen des
Papstes, betonte Lehmann, folgten die Bischöfe auch
dadurch, dass sie an der Schwangerenberatung auch in
Zukunft beteiligt bleiben.
Ob dies in der alltäglichen Praxis gelingt, ist
zunächst unklar. Lehmann räumte ein, dass
bisher schon 80 Prozent der Schwangeren, die sich an eine
katholische Beratungsstelle wandten, auf eine zur
Abtreibung berechtigende Bescheinigung verzichtet
hätten. Sie waren vielmehr ausschliesslich an
sozialer Unterstützung durch die Kirche
interessiert. Nur 20 Prozent befanden sich überhaupt
in einer Konfliktsituation. Sie könnten sich
freilich in Zukunft verstärkt an andere
Beratungsstellen wenden, wie dies beispielsweise, ohne
dass es dafür beweiskräftige Zahlen gibt, in
der Diözese Fulda geschah, deren konservativer
Erzbischof Dyba schon 1993 die Abgabe von Scheinen durch
kirchliche Stellen unterbunden hatte.
Der Dissens mit Rom bleibt
Die Erklärung der Bischöfe entbehrt nicht
der Widersprüche. Sie halten sich zwar an die
Vorgaben des Vatikans. Sie interpretieren diese aber zum
Teil anders und verlassen sich darauf, dass Rom nicht
erneut Bedenken geltend macht. So sah Bischof Lehmann im
jetzt beschlossenen Vorgehen keineswegs einen Gegensatz
zur Feststellung des Papstes, entscheidend für die
Wertung sei die Frage, ob der am Ende stehende Text
weiterhin die Verwendung des Scheins als Zugang zur
Abtreibung gestatte. Die Bischöfe gehen im Gegenteil
davon aus, dass sich nach der Neuformulierung des
für den Arztbesuch wichtigen Papiers an der Praxis
nichts ändert. Lehmann bekräftigte diese
Auffassung mit der Feststellung, letztlich habe jede Frau
die Freiheit, mit dem Zettel zu machen, was sie für
richtig halte.
Ausdrücklich bitten die Bischöfe die
staatlichen Stellen um Verständnis und warnen vor
Missverständnissen. Bei einer ihrer Meinung nach
nicht gesetzeskonformen Benachteiligung der katholischen
Beratungsstellen würden sie überlegen, ob sie
nicht den Rechtsweg beschreiten müssten. Die
Situation wird auch dadurch erschwert, dass die
Länder zuständig sind und sich schon jetzt ein
unterschiedlicher Umgang mit der Beratung von Schwangeren
entwickelt hat. Die Ungewissheit über den Bestand
der Entscheidung der Bischöfe im jetzt zunächst
wohl beendeten Konflikt mit Rom ergibt sich nicht zuletzt
daraus, dass es seit der Intervention des Papstes vor
anderthalb Jahren nie zum direkten Dialog, sondern immer
nur zu Gesprächen über kirchliche
Mittelsmänner wie den katholischen Nuntius gekommen
war.
© Neue Zürcher Zeitung -
24.06.1999