Ein Machtwort und die Folgen
Mit unerbittlicher Konsequenz hat Papst Johannes Paul
II. die Auseinandersetzung mit den deutschen
Bischöfen um die Schwangerschaftsberatung in
Deutschland in seinem Sinne zu einem Ende gebracht. Der
Vorsitzende der Bischofskonferenz, Karl Lehmann,
erklärte am Mittwoch nach einer zweitägigen
Klausur der 27 deutschen Diözesanbischöfe,
diese beugten sich zugunsten der Einheit der katholischen
Kirche dem Diktum des Vatikans. Der Papst hatte
gefordert, dass die kirchlichen Beratungsstellen in
Deutschland an schwangere Frauen keine Beratungsscheine
mehr ausstellen dürfen, die zur Durchführung
einer Abtreibung berechtigen. Gemäss der Regelung
des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland (Paragraph
218 des Strafgesetzbuches) müssen sich Frauen,
für die eine Abtreibung in Betracht kommt, zuerst
bei einer anerkannten Stelle einer Beratung unterziehen.
Bei deren Abschluss erhalten sie dann eine sogenannte
Beratungsbescheinigung. Erst diese berechtigt einen Arzt,
die Abtreibung vorzunehmen, sofern die Frau das dann noch
will.
Diese komplizierte Regelung, eine konditionierte
Fristenlösung, ist das Resultat eines ungemein
langwierigen und schmerzvollen Entscheidungsprozesses,
der die deutsche Gesellschaft und die politischen
Instanzen nach der Wiedervereinigung jahrelang in Atem
gehalten hatte. Nach heftigen Auseinandersetzungen konnte
sich der Bundestag im Juni 1995 auf dieses Arrangement
festlegen, und in der Folge schien auch die katholische
Gemeinschaft zu einem Modus vivendi zu finden, der den
ethischen Ansprüchen wie auch den praktischen
Sachzwängen einer modernen Gesellschaft gerecht
wurde.
Entscheidend für die grosse Mehrheit der
deutschen Katholiken war vor allem die Einsicht, dass die
katholischen Beratungsstellen dank der gesetzlichen
Beratungspflicht einen nicht zu unterschätzenden
Einfluss bei der Entscheidung einer Schwangeren für
oder wider die Abtreibung ausüben konnten. Diese
Tatsache liess sich mit einer beeindruckenden Zahl von
Fällen untermauern, in denen sich Frauen zum
Austragen des Kindes hatten bewegen lassen. So waren es
in letzter Zeit denn nicht zuletzt die kirchlichen
Beratungsdienste, die immer wieder eindringlich vor einer
Abkehr von dieser Regelung abrieten und davor warnten,
dass die Kirche sich noch weiter von der Gesellschaft
entfernen und isolieren würde.
Doch den Gegnern, einer kleinen Minderheit unter den
deutschen Bischöfen, ging der delikate Kompromiss
noch immer zu weit. Nicht nur, dass beispielsweise der
Erzbischof von Fulda in seiner Diözese jegliche
kirchliche Schwangerschaftsberatung unterband; nach dem
Willen dieser Minderheit hatte sich die katholische
Kirche in ganz Deutschland aus dieser Beratungspraxis
zurückzuziehen. Auch Appelle prominenter Stimmen wie
des Bundespräsidenten, dass die Kirche im
Beratungsdienst bleiben möge, fruchteten nichts. In
enger Kollaboration mit den Gremien des Vatikans, vor
allem der Glaubenskongregation, gelang es ihnen, den
Papst zu seiner «Bitte» an die deutschen
Bischöfe zu bewegen, die geltende Praxis wieder
umzustossen. So wird fortan jedem katholischen
Beratungsschein ein Satz angefügt, wonach das
Dokument nicht zur Durchführung einer Abtreibung
verwendet werden dürfe.
Nicht nur die Details dieser Lobbyarbeit, sondern auch
die Art und Weise, wie sich die Bischöfe dem
päpstlichen Diktat schliesslich unterworfen haben,
dürften noch Anlass zu intensiven Erörterungen
sein. So hat offenbar nie ein Dialog des Papstes mit den
deutschen Bischöfen über dieses so umstrittene
Thema stattgefunden. Und doch hat sich die
erdrückende Mehrheit der Bischofskonferenz dem
Willen der kleinen, orthodoxen Minderheit jetzt gebeugt.
Damit ist auch die vielerorts in Deutschland durchaus
begrüsste Diskussion über den Spielraum lokaler
kirchlicher Würdenträger zu einem jähen
Ende gekommen.
Die Konsequenzen sind noch nicht abzusehen.
Abtreibungen wird es nicht weniger geben, auch in
vorherrschend katholischen Gebieten nicht. Und in
politischen Kreisen Bonns herrscht Einigkeit, dass an der
gegenwärtigen Form des Paragraphen 218 nicht
gerüttelt werde. Anderseits wird den staatlichen
Institutionen von der katholischen Kirche nun die
Entscheidung zugeschoben, ob ein modifizierter
Beratungsschein, der explizit eine Abtreibung verbietet,
mit dem Gesetz vereinbar sei. Im Sinne der bestehenden
Regelung ist er das natürlich nicht. Schon hat eine
Ärztevereinigung darauf hingewiesen, dass
Abtreibungen auf Grund der zu erwartenden neuen Scheine
illegal seien.
Steht Deutschland also eine Neuauflage des unseligen
Abtreibungskampfes von Anfang der neunziger Jahre bevor?
Von dieser Gefahr ist in den Verlautbarungen der
Bischöfe nie die Rede gewesen und schon gar
nicht in jenen des Vatikans. Mag sein, dass die deutschen
Bischöfe mit ihrem Nachgeben die Einheit der
Bischofskonferenz zumindest nach aussen gerettet haben.
Die Entfremdung von der katholischen Basis aber wird
weiterwachsen.
de.
© Neue Zürcher Zeitung -
24.06.1999