Zuwenig Priester bei den Katholiken
Wünsche der Kirchensynode
Ideen der Bistumsleitung
In vielen Pfarreien herrscht ein seelsorgerischer
Notstand. Rund ein Drittel aller katholischen
Kirchgemeinden hat keinen gewählten Pfarrer. Da die
römisch-katholische Kirchensynode befürchtet,
das Pfarrwahlrecht könnte dadurch ausgehöhlt
werden, soll gemäss einem Postulat geprüft
werden, ob auch Pastoralassistenten, Pfarradministratoren
und Pfarrprovisoren gewählt werden dürfen. Das
Bistum Chur versucht mit einem Modell namens
«Seelsorgeraum» dem sich verschärfenden
Priestermangel zu begegnen.
pi. Eines der Charakteristika des
Gesetzes über das katholische Kirchenwesen von 1963
ist das Pfarrwahlrecht. Es handelt sich um ein Stück
schweizerischer katholischer Tradition, deren Wurzeln ins
Mittelalter zurückreichen. Dieses Recht wurde im
Alpenraum von den Korporationen eingeführt und
angewandt. Die Genosssamen (und nicht der Adel) stifteten
Pfründen und erwarben sich somit das Recht, den
Pfarrer zu bestellen. Das Pfarrwahlrecht, das von der
Reformation übernommen wurde, gilt heute immer noch,
doch kommt es kaum mehr zur Anwendung. Wie aus dem
neusten Personalverzeichnis des Bistums Chur hervorgeht,
sind rund ein Drittel aller Pfarreien ohne gewählten
Pfarrer.
Ausdehnung des Wahlrechts
Diese Entwicklung bereitet den Katholiken etwelches
Kopfzerbrechen. Zudem befürchtet
Synodalpräsident Markus Arnold, dass diese
demokratische Tradition auf Grund des Priestermangels
unterlaufen werden könnte, weil viele Kirchgemeinden
dieses Pfarrwahlrecht gar nicht ausüben können.
Aus diesem Grund verfasste Arnold ein Postulat
welches die Synode ohne Gegenstimme überwies ,
in dem die Zentralkommission um Prüfung der Frage
gebeten wird, ob Pastoralassistenten,
Pfarradministratoren und Pfarrprovisoren ebenfalls von
der Kirchgemeinde gewählt werden dürfen. Den
Zeitpunkt des Vorstosses erachtet Arnold als
günstig, da derzeit Verhandlungen bezüglich
Entflechtung von Kirche und Staat geführt werden.
Nach Ansicht von René Zihlmann, Präsident
der Zentralkommission, ist die Sorge um das
Pfarrwahlrecht ein echtes Anliegen; die Exekutive der
römisch-katholischen Körperschaft nehme das
Postulat gerne zur Prüfung entgegen. Zihlmann
bemerkte allerdings, der Vorstoss bereite der
Zentralkommission Sorgen, weil sie nicht möchte,
dass die Verhandlungen mit dem Staat durch ein
innerkirchliches Anliegen gestört würden. In
deren Zentrum stünden vielmehr ökumenische,
ökonomische, juristische und staatspolitische
Aspekte.
Generalvikar Peter Henrici weist auf Anfrage darauf
hin, dass das Kirchenrecht schon lange ausgehöhlt
sei, denn früher durfte von drei Kandidaten der
gewünschte Priester gewählt werden. Im
Zusammenhang mit dem Postulat sieht Henrici
kirchenrechtliche Komplikationen. Die Verantwortung
für eine Kirchgemeinde liege eindeutig beim
Priester, da die katholische Kirche auf der Eucharistie
aufgebaut sei.
«Räume» sollen Seelsorge garantieren
Den Priestermangel eine Entwicklung, die sich
in den kommenden Jahren noch verschärfen dürfte
analysiert Henrici auch aus einer anderen
Perspektive. In den dreissiger, vierziger und
fünfziger Jahren herrschte in der Schweiz schon
nahezu ein Überfluss an katholischen Priestern.
Verglichen mit jenen Jahren erscheine die heutige
Situation als Notstand, erläutert der Generalvikar;
bei einem weltweiten Vergleich jedoch nehme die Schweiz
bezüglich des Verhältnisses von Gläubigen
zu Priestern noch immer einen Spitzenplatz ein. Die
Bistumsleitung will deswegen nicht tatenlos bleiben. In
einem Pastoralplan ist von
«Seelsorgeräumen» die Rede. Mit diesem
Modell soll trotz dem sich verschärfenden
Priestermangel eine ordentliche Seelsorge garantiert
werden.
Im Zentrum stehen die beiden Fragen: Wie entlastet man
die Priester, und wie organisiert man die Pfarreien
besser? Zunächst muss die Kooperation zwischen den
Pfarreien intensiviert werden; laut Henrici sollen jedoch
keine Verbünde von Pfarreien entstehen wie
beispielsweise in Baden. Um den Priester, der für
mehrere Pfarreien sakramental zuständig und
unterschriftsberechtigt ist, bildet sich ein Team, das
administrative und organisatorische Aufgaben und
Ämter übernimmt. Laientheologen leiten die
einzelnen Kirchgemeinden, wodurch es in Pfarreien ohne
Priester keinen Administrator mehr braucht, und sind
für die Gläubigen die Bezugspersonen.
© Neue Zürcher Zeitung -
25.06.1999