| Ein Recht für Staaten auf
Insolvenz? Im Rahmen der Aktion "Time out - anders weiter" rufen Brot
für alle und Fastenopfer zu einer Briefaktion auf und informieren an einem
Symposium im Rahmen der aktuellen Diskussion über mögliche
Instrumente zur Entschuldung von Entwicklungsländern
Wer als Privatperson seine Schulden nicht mehr zu zahlen in der
Lage ist, kann über das Konkursrecht seine Zahlungsunfähigkeit
erklären lassen. Es schützt den Schuldner davor, so weit
gepfändet zu werden, dass das Existenzminimum nicht mehr
gewährleistet ist. Für überschuldete Staaten gibt es kein
solches Recht, weil ein international verbindlicher Rahmen dafür fehlt.
Ziel eines Internationalen Insolvenzrechts ist die Herstellung einer fairen und
gleichgewichtigen Beziehung zwischen internationalen Gläubigern und
Schuldnern. Die Regierungen der Schuldnerstaaten dürfen nur zu Zahlungen
in einer Höhe verpflichtet werden, die das Überleben der
Bevölkerung in Würde nicht gefährdet.
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